Für Zweiwegebagger müssen bei Arbeitsvorbereitung und Betrieb besondere Einsatzbedingungen und Gefährdungen berücksichtigt werden.
Arbeitsvorbereitung
● Der Baggerfahrer ist qualifiziert (Eisenbahnfahrzeug-Führerschein), körperlich und geistig geeignet, zuverlässig, auf der Maschine und in die Betra eingewiesen und hat die erforderliche Streckenkenntnis. Der Aufsichtführende überwacht das Verhalten des Baggerfahrers.
● Der Bagger hat die Einstellerlaubnis des Bahnbetreibers.
● Die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle legt Ein- und Ausgleisstellen und Sicherungsmaßnahmen zum Schutz vor den Bahnbetriebsgefahren fest.
● Die Kolonne wird in die besonderen Gefährdungen durch den Zweiwegebagger eingewiesen.
● Arbeitsstellen werden bei Nacht gut beleuchtet.
Fahrbewegung des Baggers
● Fahr- und Arbeitsbereich des Baggers von Personen freihalten . Ausnahme: Aufenthalt im Gefahr bereich arbeitsbedingt erforderlich und Sichtkontakt zum Maschinenführer.
● Zum Fahren Kabine in Fahrtrichtung drehen, Rückwärtsfahrten vermeiden.
● Im Arbeitsbereich max. 5 km/h, Anhalten vor Personen im Gleis muss möglich sein.
● Rückraumüberwachung (Kamera - Monitor) einsetzen, auch bei Mietgerät .
● Nicht zwischen Schienenachse und Mobilfahrwerk aufhalten.
● Zugriff zum Unterwagen (Werkzeug, Erdungsanschluß, Kupplungsstange) nur nach Abstimmung mit dem Baggerfahrer.
● Personenmitnahme nur auf dem zweiten Platz in der Kabine.
Bewegen von Eisenbahnwagen
● Zulässige Anhängelast und Gleisneigung beachten.
● Bei gebremster Anhängelast alle Wagen an die Luftleitung an schließen.
● Bei geschobenen Wagen: Spitzenbesetzung mit Luftbremskopf und Funkverbindung zum Baggerfahrer.
● Kuppelstangen müssen vom Bahnbetreiber zugelassen sein.
● Abzustellende Wagen mit Hemmschuhen sichern.
● Personenmitfahrt auf Wagen nur bei sicherem Stand und Halt.
Aushebeeinrichtung
● Notabsenkung des ausgehobenen Schienenfahrwerks muss bei Ausfall von Antrieb oder Elektrik möglich sein.
● Gleismagnete der induktiven Zugsicherung im ausgehobenen Zustand überfahren. Demontage der äußeren Mobilreifen ist unzulässig.
Hebezeugeinsatz und Standsicherheit
● Bagger mit Lasthaken, Lastmomentwarneinrichtung, Leitungsbruchsicherungen an den Auslegerzylindern und Traglasttabelle ausrüsten.
● Das zulässige Lastmoment ist von der Einsatzart abhängig: Straßenfahrwerk, Schienenfahrwerk oder Pratzen.
● Das zulässige Lastmoment wird durch die Gleisüberhöhung im Bogen wesentlich verringert - bis zu 30 % (durch die Lastmomentwarneinrichtung nicht erfasst).
● Erforderliche Pratzenstandflächen auch neben Bahnsteigen, Stromschienen und auf der festen Fahrbahn bereitstellen.
● Nur Lastaufnahmemittel und Anschlagmittel verwenden, die geeignet, als ausreichend tragfähig gekennzeichnet, unbeschädigt und regelmäßig geprüft sind.
● Nur Schienenhebezangen mit Sperre gegen unbeabsichtigtes Öffnen verwenden.
Einsatz unter Fahrleitung
● Vorrangig Freischaltung der Fahrleitung prüfen lassen.
● Arbeitshöhe von Lastaufnahme einrichtungen verringern (Traversen).
● Wenn Bahnerdung über Schienenfahrwerk vorhanden: Hubbegrenzung auf den Schutzabstand einstellen (Federwege und Wippbewegungen berücksichtigen).
● Bei fehlender Bahnerdung: bei unebenem Gelände wird der Schutzabstand trotz Hubbegrenzung leicht unterschritten. Der Fahrweg wird durch die Schlepperde begrenzt.
Einsatz neben Betriebsgleisen
● Warnsignale müssen sicher wahrnehmbar sein (Maschine unter Volllast).
● Bei Betrieb auf Schienenfahrwerk Schwenkbegrenzung einsetzen und Rüstzustand beachten (seitlich verstellbarer Ausleger, Schaufelbreite).
● In ein benachbartes Gleis darf nur geschwenkt werden, wenn dieses gesperrt ist.
● Unbeabsichtigtes Schwenken ins Betriebsgleis muss verhindert werden (Sicherungsmaßnahmen durch die für den Bahnbetrieb zuständige Stelle festlegen lassen).
● Verlassen des Baggers nur zur Geisfreien Seite.
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